Kfz.- Überführung

Wir beraten die Haftpflichtversicherung für Kfz.- Überführungsbetriebe mittlerweile seit 14 Jahren.
Somit können wir nicht nur behaupten die Nummer 1. zu sein, wir können es auch belegen!
Sprechen sie gleich mit uns Tel. 040-5362367, das spart ihnen im Nachhinein viel Arbeit – versprochen!

Wenn zu Ihren Aufgaben und Dienstleistungen die Überführung bzw. der Transfer von Kraftfahrzeugen gehört, dann tragen Sie als Kfz-Überführungsdienst auch die Verantwortung im Schadensfall. Wir stellen dafür den passenden Versicherungsschutz, Die Versicherung für die Kfz.- Überführung, damit Sie Ihrem Auftraggeber im Fall eines Schaden während einer Kfz.- oder LKW- Überführung Ersatz leisten können.

In der “normalen” Betriebshaftpflichtversicherung ist das Risiko einer Fahrzeugüberführung nicht mit eingeschlossen. Das bedeutet, wenn Sie als Auftragnehmer beispielsweise eine Wagen von A nach B überführen und unterwegs der Wagen durch ihr Verschulden beschädigt wird, dann trägt die Kosten für diesen Unfall der Fahrzeugüberführer. Die klassische Betriebshaftpflicht schließt solche Risiken für Kfz-Überführungen aus.

Mit der von uns angebotenen Versicherung für Kfz,- Überführungsbetriebe haben wir ein spezielles Deckungskonzept für Kfz.-Überführungsdienste ausgearbeitet. Schäden am Fahrzeug, die während der Obhut beim Auftragnehmer durch das Verschulden des Überführungsfahrer entstehen,  sind mit einer Sonderklausel in der Betriebshaftpflicht mit eingeschlossen.

Neu: LKW´s in der Betriebshaftpflicht für Fahrzeugüberführungen

Ab sofort sind wir auch in der Lage für ihren Fahrzeugüberführungsdienst eine Versicherung für LKW,- Überführung  anzubieten. Für die Überführung von  LKW über 7,5 t zulässigen Gesamtgewicht,  Zugmaschinen, Kraftomnibusse, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Landmaschinen, Kommunalfahrzeuge u. a. Betriebsfahrzeuge. Voraussetzung ist die Zulassung mittels eines schwarzen oder roten Kennzeichen.

So heißt es unter anderem:
“Eingeschlossen ist –abweichend von §4 I6 b) AHB– die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung und Vernichtung von Kundenfahrzeugen und deren Zubehör (ausgenommen Inhalt und Ladung) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden beim Zubringen und Abholen mittels motorischer Kraft des Kundenfahrzeuges innerhalb und außerhalb des Betriebsgrundstückes.”

Diese Haftpflichtversicherung für Kfz.- Überführung richtet sich somit auch an Leasingrückführer, Leasingrückholer für Leasinggesellschaften, Fahrzeugüberführer, Transferfahrer welche z. B. für Versicherungsgesellschaften im Rahmen eines Schutzbrief die Fahrzeuge der Versicherungskunden nach Hause holen.
Unser Produkt wird von den meisten Mietwagenfirmen akzeptiert, wie zum Beispiel: SIXT, Enterprise, Buchbinder, Alamo, Hertz, Avis, Europcar, Starcar, Budget etc.

Wenn wir also jetzt Ihre Interesse geweckt haben, dann fordern Sie mit nachstehendem Formular hierzu Ihr Angebot ab, oder rufen uns einfach an unter der Tel. 040-536 23 67

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