Vermögensschaden

Liegt der Schwerpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit in der Beratung von Mandanten, der Begutachtung von Objekten, der Verwaltung von Häusern oder der Vermittlung von Verträgen?
Oder sind Sie ehrenamtlich in einem Verein tätig? Dann haften Sie im Falle einer Falschberatung, einer falschen Auslegung von Vorschriften oder von falschen Berechnungen oder weiteren Fehlern, die bei Ihren Kunden einen Vermögensschaden verursachen. Und zwar in unbegrenzter Höhe.
Wer als Unternehmer, Freiberufler oder Selbständiger nicht fahrlässig seine Zukunft aufs Spiel setzen möchte, der sollte über einen entsprechenden Versicherungsschutz mit einer Vermögensschadenhaftpflicht nachdenken.
Weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an:


Suchmaschinenoptimierung mit SuchTicker.de