Versichertes Risiko ist die Schließung der Praxis wegen Krankheit oder Unfall. Der schlimmste angenomme Fall ist eine Schließung der Praxis, dabei laufen die Kosten für Löhne, Gehälter und fixe Kosten wie Leasing etc. weiter. Ein finanzieller Schaden daraus ist die Folge.
Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte benötigen einen besonderen Versicherungsschutz gegen finanzielle Einbußen bei notwendiger Praxisschließung. Diesen bietet der Versicherungsschutz mit der Praxis-Ausfallversicherung (PAV).
Die Vorteile dieser Praxisausfallversicherung:
Wir sollten darüber sprechen, weil:
- Ihr Nettoeinkommen ständig sinkt, die Kosten aber steigen
- sich zahlreiche Krankheitsverläufe auf max. 3 Wochen beschränken
- das Krankentagegeld aus Kostengründen meist erst nach 3 bis 4 Wochen einsetzt und dadurch oftmals keine Leistungen aus dem Krankentagegeld zu erwarten sind.
- das Krankentagegeld zur Absicherung des Nettoeinkommens (Gewinn nach Steuern) dient – wovon zahlen Sie aber Ihre weiterlaufenden Praxiskosten (Gehälter der Angestellten, Miete, Finanzierungskosten, Leasingraten…), die ja meist wesentlich höher sind als Ihr Nettoverdienst?
- in diesem Fall auch Ihre privaten Verpflichtungen weiterlaufen (Miete, Finanzierungskosten, Leasingraten, Krankenvers., Versorgungswerk, private Altersvorsorge, alle sonstigen privaten Versicherungen, Lebenshaltungskosten…), welche meist gerade so durch das Krankentagegeld abgefangen werden können.
- der Beitrag für das Krankentagegeld vom bereits versteuerten Einkommen gezahlt wird
- es eine ideale Alternative gibt, die: Praxisausfallversicherung
weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an: